Blindenhandwerk - eine saubere Sache
Die
gravierend hohe Arbeitslosenquote und damit das Ausschalten des
enorm wichtigen Lebensbereiches Arbeit zur Schaffung sozialer Kontakte
und der Stärkung des Selbstwertgefühls führen bei
einem nicht geringen Teil, vor allem bei den behinderten Menschen,
zu Rückzug und Resignation und dem Gefühl der Diskriminierung
bzw. des Ausgeschlossenseins vom gesellschaftlichen Leben.
Der behinderte Mensch ist ein Testfall für Menschlichkeit
und Verantwortungsbereitschaft. Die blinden und sehbehinderten Handwerker
sind wegen ihrer vielfältigen Einschränkungen auf unsere
besondere Unterstützung im privaten wie beruflichen Leben angewiesen.
Sie beruflich bestmöglich zu integrieren, ist eine ganz besondere
gesellschaftliche Aufgabe, wenn wir bedenken, wie wichtig Arbeit
und Beruf für diese Menschen sind.
Damit wächst wieder die Bedeutung des Blindenhandwerks. Die
Blindenwerkstätte Holger Sieben in Leese wurde 1995 gegründet
und erhielt im Oktober 1995 die staatliche Anerkennung. In Leese
wurde eine Weberei eingerichtet. Im Dezember 1999 wurde der Standort
nach Rehburg-Loccum verlegt, wo ein Gelände erschlossen wurde,
auf dem Blinde und Behinderte sowie nicht behinderte Menschen wohnen
und arbeiten. Hier werden alle Produktionsstufen, die Verwaltung
und der Versand zusammengeführt. Auch die Betreuung der Blinden
und Behinderten wird hier mit Verpflegung, Unterkunft und Freizeit
gelöst. Es sind hier bis heute viele neue Arbeitsplätze
entstanden. Durch den Kauf der von blinden Handwerkern hergestellten
Produkte können Sie einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung
und Schaffung neuer Arbeitsplätze für Blinde und Behinderte
leisten.
Wir bemühen uns, in Übereinstimmung mit der Arbeitsverwaltung
und verschiedenen Blindenausbildungszentren geeignete Arbeitsplätze
zur Verfügung zu stellen. Dies führt zu höherer Produktion
und erfordert verstärkte Absatzbemühungen. Da öffentliche
Aufträge auf Grund der Sparmaßnahmen ständig rückläufig
sind, sind wir mehr denn je auf Lieferungen an Handel, Industrie
und den privaten Bereich angewiesen. Jeder Auftrag von Ihnen bedeutet
also eine Hilfe und ein Stück Lebensqualität für
unsere blinden Handwerker, die vom Schicksal erheblich benachteiligt
wurden.
Produktion und Vertrieb der Blinden- und Zusatzwaren erfolgen in
unserer Einrichtung streng nach gesetzlichen Bestimmungen, ein Punkt,
auf den wir immer wieder hinweisen, da gerade im Blindenhandwerk
leider sehr viele unseriöse Geschäfte gemacht werden,
durch die vielleicht auch Ihr Vertrauen in unsere Arbeit schon gemindert
wurde.
Unser Land wird geradezu überschwemmt von Vertretern
aus allen Bereichen der Wirtschaft. Oft versucht man Sie durch Redensarten,
wie „ich komme vom Blindenverein“ oder „ich bin
für den Verkauf von Blindenware in diesem Bezirk zuständig“
irrezuführen. Wir gestatten uns daher, Ihnen einige Worte zur
Aufklärung an die Hand zu geben:
- Jede Blindenwerksatt hat eine Anerkennungsurkunde sowie eine
Kennnummer erhalten, die bei den Behörden überprüft
werden kann.
- Staatlich anerkannte Blindenwerkstätten sind im Verzeichnis
der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
(herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg)
aufgeführt.
http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS
Bitte klicken Sie zuerst auf Werkstätten
und geben Sie dann den Suchbegriff "blinden"
ein.
- Wir bitten zur Vermeidung von Missbrauch und zum Schutz vor
Übervorteilung und Ausnutzung Ihres sozialen Engagements,
um besondere Vorsicht bei telefonisch erbetenen Aufträgen.
zum
Kontakt
- Sie können sich schützen, indem Sie sich Anschrift
und insbesondere Telefonnummer nennen lassen und im Zweifel Erkundigungen
einziehen, ob es sich wirklich um von Blinden hergestellte Waren
handelt. Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner.
zum
Kontakt
- Die von ihnen bestellte Ware muß immer direkt von der
Blindenwerkstätte geliefert und berechnet werden. Lieferung
und Berechnung durch dritte ist unzulässig. Erhalten Sie
Ware von einer anderen Firma als von einer staatlich anerkannten
Blindenwerkstätte, handelt es sich nicht um Blindenwaren
nach dem Blindenwarenvertriebgesetz.
E-Mail:
- Das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen darf nicht
fehlen. Jeder Artikel muss damit gekennzeichnet sein.

Mit dem Kauf von Blindenware leisten Sie nicht nur einen Beitrag
zur Unterstützung blinder Handwerker, sondern Sie sparen auch
die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. Arbeitgeber
können von der Ausgleichsabgabe weitgehend befreit werden,
wenn Sie ihren Bedarf an Bürsten und Besen, Strick- und Webwaren
aller Art bei uns decken. Der abzugsfähige Betrag wird auf
unserer Rechnung gesondert ausgewiesen. Über eine Bestellung
würden wir uns sehr freuen.
Ausgleichsabgaberechner
Haben Sie noch Fragen, Anregungen oder Sonderwünsche, so nehmen
Sie Kontakt mit uns auf, wir haben immer ein offenes Ohr für
Sie.
zum
Kontakt
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