In Übereinstimmung mit der Arbeitsverwaltung und verschiedenen Blindenausbildungszentren stellen wir Arbeitsplätze zur Verfügung, die ganz individuell auf den jeweiligen Mitarbeiter zugeschnitten sind.
Jeder einzelne Arbeitsplatz ist darauf ausgerichtet, dass der dort tätige Mitarbeiter ihn sich täglich an seine aktuellen Produktionsstücke anpassen und dort bestmöglich und selbstständig arbeiten kann. Auf diese Weise schaffen wir bestmögliche Produktionsbedingungen.
Jeder Auftrag an uns bedeutet eine direkte Unterstützung der Lebensqualität unserer Mitarbeiter. Jedes einzelne in Auftrag gegebene Produkt wird von der erstklassigen, hochqualitativen Rohware bis hin zum letzten Schritt von Verpackung und Versand durch unsere Mitarbeiter gefertigt und versichert auf den Weg zu unseren Kunden gebracht.
Ganz bewusst versuchen wir, im Verlauf der Produktionskette jeden Platz mit vom Schicksal benachteiligten Menschen zu besetzen, sodass mittlerweile sogar die Konfektionierung durch unsere körperlich eingeschränkten Mitarbeiter erfolgen kann.
Das besondere Plus für unsere Kunden ist dabei aber nicht nur die Gewissheit, mit ihrem Auftrag soziales Engagement zu zeigen und zu unterstützen, sondern ebenso sehr die unvergleichliche Qualität der von uns gelieferten Produkte. Schon bei der Auswahl der Rohstoffe stehen Qualität und fairer Handel für uns an erster Stelle. Aus besten Rohwaren aus aller Welt fertigen wir anschließend in unseren deutschen Blindenwerkstätten langlebige, robuste Produkte von höchstmöglicher Qualität, mit dem Anspruch, unseren Kunden ein zuverlässiges, stilvolles und ursprüngliches Produkt für das Leben zu liefern.
Schon diese Qualität macht unsere Produkte einmalig!
Eine von wenigen staatlich anerkannten Blindenwerkstätten
Im Zuge der Festlegung von EU-Richtlinien wurden das Blindenwarenvertriebsgesetz (BliWaG), sowie die Durchführungsverordnung des BliWaG, bestehend seit dem Jahr 1965, durch das zweite Mittelstandsentlastungsgesetz ersatzlos aufgehoben.
Gleichzeitig erhielten die bestehenden, staatlich anerkannten Blindenwerkstätten durch die Neufassung des § 143 SGB IX einen unbefristeten Bestandsschutz. Dieser unterscheidet die langjährig bestehenden Blindenwerkstätten von neueren Einrichtungen, für die dieser Bestandsschutz nicht gilt. Diese Regelung bedeutet konkret, dass diese staatl. anerkannten Blindenwerkstätten das bekannte Verfahren zur Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe anwenden können und dass sie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt zu behandeln sind. Um diesen Umstand zum größtmöglichen Wohl unserer Mitarbeiter und Kunden zu nutzen, arbeiten wir in enger Kooperation mit den Niederlassungen in Chemnitz, Neu-Ulm und Wien. Diese Vernetzung bietet zum einen den Vorteil, dass weitere Fach- und Fertigungsbereiche in den Produktionsprozess eingebunden werden können und zum anderen wurden auf diese Weise auch in anderen Regionen wertvolle Arbeitsplätze für benachteiligte, auf verschiedene Weisen eingeschränkte Menschen geschaffen.
Darüber hinaus bieten wir Menschen, die gerne in ihrem Umfeld bleiben möchten, die Möglichkeit, in Heimarbeit tätig zu sein.
Stets seriös und transparent
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und im Interesse aller ehrlichen, sozial arbeitenden und engagierten Blindenwerkstätten, möchten wir Sie an dieser Stelle noch kurz darüber informieren, wie Sie sich sicher sein können, ein erstklassiges, fair und in Deutschland produziertes Produkt zu erhalten, mit dem Sie diese wertvolle Arbeit unterstützen.
Anzeichen unseriöser Anbieter können beispielsweise sein:
• Aussagen wie: "Ich komme vom Blindenverein",
„Ich bin in diesem Gebiet für den Verkauf von Blindenwaren zuständig“
• Waren, die nicht dem Blindenwarenvertriebsgesetz entsprechen
• das Fehlen einer schriftlichen Auftragsbestätigung, die Ihren telefonischen Auftrag nebst der entsprechenden Preise enthält
• eine nicht überprüfbare Kennnummer
• eine nicht überprüfbare Telefonnummer
• Lieferung und Berechnung der angeblichen Blindenware durch Zwischenhändler
• das Fehlen des gesetzlich geschützten Blindenwarenzeichens
Alle staatlich anerkannten Blindenwerkstätten verfügen über eine Anerkennungsurkunde und eine Kennnummer und sind im Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen zu finden. Dieses wurde herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. Auf der Internetseite des Bundesverbandes staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V., der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Einhaltung der Richtlinien des Blindenwarenvertriebsgesetzes zu beaufsichtigen, erhalten Sie weitere fundierte Informationen. Sie finden diese unter www.bsab-ev.de.
Gerne beraten auch unsere fachkundigen, langjährigen Mitarbeiter zu diesem Thema, da wir im Interesse der blinden, seh- und körperbehinderten Menschen nicht hinnehmen möchten, dass das Vertrauen in soziale Einrichtungen von unseriösen Anbietern gemindert wird.
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